Aufhebung Kindergeld

Der BFH hat mit Urteil vom 06.04.2017 (Az. III R 33/15) zur Aufhebung der Kindergeldfestsetzung in Doppelzahlungsfällen entschieden. Sofern ein Kindergeldberechtigter Kindergeld von einer Familienkasse der Arbeitsagentur bezogen hat und aufgrund seines Arbeitsverhältnisses im öffentlichen Dienst die Familienkasse des Dienstherren die Zahlung von Kindergeld aufnimmt, dann kann die nun sachlich unzuständige Familienkasse die Kindergeldfestsetzung aufheben.

Die fünfjährige Festsetzungsfrist aufgrund leichtfertiger Steuerverkürzung endet nicht, bevor die Verfolgung der Steuerordnungswidrigkeit verjährt. Sie beginnt jedoch erst mit der letztmals zu Unrecht erlangten Kindergeldzahlung.

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