Arbeitszimmer: Abziehbar im Mehrfamilienhaus
Liegt ein Einraum-Appartement auf einer anderen Etage in einem Mehrfamilienhaus, in dem sich auch die Familienwohnung befindet, ist die häusliche Nutzung als Arbeitszimmer nicht gegeben. Der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil vom 10.06.2008 das Appartement als außerhäusliches Arbeitszimmer betrachtet, weshalb die Aufwendungen vollumfänglich geltend gemacht werden können.
Artikel wurde bisher 1.808 mal gelesen