Arbeitslohn nach DBA

Das BMF hat ein Schreiben zur steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) am 03.05.2018 veröffentlicht. Demnach wurde das Schreiben vom 12.11.2014 von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe überarbeitet.

Die aktuelle Fassung wurde an die Entwicklungen in der OECD und der Rechtsprechung, sowie den zwischenzeitlich eingetretenen Rechtsänderungen angepasst. Das vollständige Schreiben finden Sie auf der Homepage des BMF.

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