Anwendung der Realteilung
Mit BMF Schreiben vom 19.12.2018 hat dieses sein Schreiben zur Realteilung und Anwendung von § 16 Abs. 3 Satz 2 bis 4 und Abs. 5 EStG aktualisiert.
U.a. geht das BMF dabei auf folgende Punkte ein: Abgrenzung echte und unechte Realteilung, Gegenstand der Realteilung, Begünstigte Realteilung, Übertragung in das jeweilige Betriebsvermögen der einzelnen Mitunternehmer, Sicherstellung der Versteuerung der stillen Reserven usw. Das vollständige Schreiben kann auf der Homepage des BMF eingesehen werden.
Artikel wurde bisher 1.015 mal gelesen