Ansparrücklage

Ist der Investitionszeitraum im Zeitpunkt der Einreichung der Bilanz bereits abgelaufen, ist eine Investition nach dem Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 08.04.2008 nicht mehr durchführbar. Damit darf eine Ansparrücklage nicht mehr gebildet werden, wenn das Wirtschaftsgut noch nicht beschafft wurde. Eine voraussichtliche Investition muss für die Ansparrücklage zum Zeitpunkt der Bilanzeinreichung noch durchführbar sein.

Hinweis: Auch für den neuen Investitionsabzugsbetrag ist diese Sichtweise entsprechend umzusetzen.

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