Anschreiben der Finanzämter zur UStVA/LStA
Die Finanzämter versenden aktuell Anschreiben zum Thema „Verpflichtung zur authentifizierten Übermittlung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen ab dem 01.01.2013“ an Steuerpflichtige sowie an deren steuerlichen Berater. Dies führt zur Verwirrung und Rückfragen. Grundsätzlich erhalten Anwender dieses Schreiben, wenn die letzte Übermittlung der UStVA oder LStA nicht authentifiziert erfolgt ist. Grundsätzlich gilt aber immer noch eine Übergangsregelung bis zum 31.08.2013. Die Übermittlung ohne Authentifizierung wird von der Finanzverwaltung bis zu diesem Zeitpunkt akzeptiert.
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