Anschaffungsnahe Herstellungskosten

Gem. einer Mitteilung des FG Düsseldorf vom 07.10.2016 zum Urteil vom 30.08.2016 (Az. 10 K 398/15 F) erfolgt keine Begünstigung eines Pauschalbetrages für typischerweise jährlich entstehender Erhaltungsaufwendungen. Im Urteilsfall wurden die Aufwendungen für den Austausch von zwei Heizkörpern durch die Kläger als Erhaltungsaufwendungen geltend gemacht, während das Finanzamt von anschaffungsnahen Herstellungskosten ausging, da insgesamt die 15 % – Grenze überschritten war.

Die Kosten sind innerhalb von drei Jahren nach Anschaffung des Gebäudes entstanden. Begünstigt sei nicht der pauschale Betrag i.H.d. nach der allgemeinen Lebenserfahrung typischerweise anfallenden Erhaltungsaufwendungen, sondern nur die konkret entstandenen Aufwendungen.

Zu klären ist, ob die gesetzlichen Regelungen anzuwenden sind, wenn der Schadensverlauf erst nach dem Erwerb in Gang gesetzt worden ist. Revision beim BFH wurde zugelassen.

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