Anpassung des nationalen Steuerrechts

Mit dem am 30.04.2014 beschlossenen Gesetzesentwurf soll das nationale Steuerrecht an aktuelle Gegebenheiten angepasst werden. Darunter fallen notwendige Regelungen wegen des Beitritts Kroatiens zur EU. Aber auch redaktionelle Anpassungen werden durchgeführt, darunter die Anhebung des Grenzbetrages für die jährliche Abgabe der Lohnsteueranmeldung von
1.000,00 EUR auf 1.080,00 EUR. Bei der Beantragung von Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen soll künftig als Voraussetzung für den Abzug die Identifikationsnummer der unterstützten Person angegeben werden müssen.

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