Anhängige Musterverfahren in der Einkommensteuer

Mit dem BMF-Schreiben vom 23.11.2009 hat das Bundesfinanzministerium eine Aufstellung diverser Punkte und Fakten, hinsichtlich derer Festsetzungen die Einkommensteuer vorläufig zu praktizieren und vorzunehmen sind, aktualisiert. Damit sind u.a. die Aufwendungen für ein räumlich häusliches Arbeitszimmer, die Nichtabziehbarkeit von Steuerberatungskosten als SA (Sonderausgaben), die beschränkte Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen für 2005 bis 2009, die Nichtabziehbarkeit von Beiträgen zur RV (Rentenversicherung) als vorweggenommene Werbungskosten, die Besteuerung der Einkünfte aus Leibrenten ab 2005, die Höhe der kinderbezogenen Freibeträge und die Höhe des Grundfreibetrages vorläufig.

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