Anhängige Musterverfahren


Steuerbescheide ergehen wegen anhängiger Musterverfahren vorläufig. Das BMF hat die Liste der Tatbestände aktualisiert.
– Beschränkte Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten für die
Veranlagungszeiträume 2006 bis 2008 und ab 2009
– Nichtabziehbarkeit von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben
– Beschränkte Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen für die
Veranlagungszeiträume 2005 bis 2009
– Nicht Abziehbarkeit von Beiträgen von Rentenversicherungen als
vorweggenommene Werbungskosten für Veranlagungszeiträume ab 2005
– Besteuerung der Einkünfte aus Leibrenten für Veranlagungen ab 2005
– Höhe der kinderbezogenen Freibeträge
– Höhe des Grundfreibetrags
– Höhe des Ausbildungsfreibetrags für auswärts untergebrachtes Kind für
Veranlagungen ab 2002,
Aus dem Katalog hat das BMF die bisherige Nr. 9 „Verfassungsmäßiges Zustandekommen des Haushaltbegleitgesetzes 2004“ gestrichen.

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