Altersentlasungsbetrag bei Verlustabzug

Der Altersentlastungsbetrag ist im Rahmen der Verlustfeststellung auch dann zu berücksichtigen, wenn sich hierdurch ein nicht ausgeglichener Verlust weiter erhöht. Dies hat das FG Köln mit seinem Urteil (Az. 10 K 1730/17) entschieden. Im Rahmen des Verlustausgleichs sei der Altersentlastungsbetrag mit positiven Einkünften zu verrechnen.

Er könne darüber hinaus die Wirkung entfalten, dass sich ein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte erhöhe. Revision zum BFH wurde zugelassen unter dem Aktenzeichen IX R 3/19.

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