Alterseinkünftegesetz verfassungsgemäß

Die Besteuerung der Altersrenten seit 2005 ist verfassungsgemäß, sofern nicht gegen das Verbot der Doppelbesteuerung verstoßen wird, BFH Pressemitteilung Nr. 52/16 vom 27.07.2016 zum Urteil vom 06.04.2016 (X R 2/15). Ebenso hat er hervorgehoben, dass mit dem Vorbringen gegen die Richtigkeit eines Urteils des BVerfG keine erneute verfassungs-rechtliche Prüfung eines Gesetzes erreicht werden kann. Im Streitfall wurde das Verfahren an das Finanzgericht zurückgewiesen unter Hinweis darauf, dass bei der Berechnung einer möglichen doppelten Besteuerung das Nominalwertprinzip zugrunde zu legen ist. Weiterhin sind nach Auffassung des BFH bei der Ermittlung der steuerlichen Belastung der Altersvor-sorgeaufwendungen u.a. zudem die Höchstbeträge anhand der Beitragssätze zur gesetzlichen Sozialversicherung aufzuspalten.

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