Änderungen bei der Bausparförderung

Im Rahmen des Eigenheimrentengesetzes sind Beiträge der Bausparkassen in die sog. Riester-Förderung einbezogen worden. Damit können ab 2008 auch Bausparbeiträge statt mit der Wohnungsbauprämie mit einer Altersvorsorgezulage bzw. einem Sonderausgabenabzug gefördert werden. In diesem Zusammenhang wurden auch die Vorgaben über die Verwendung des Bausparkapitals verändert.

Nach Ablauf der siebenjährigen Frist konnte bisher das Guthaben auch für Zwecke außerhalb des Wohnungsbaus verwendet werden (z. B. Anschaffung Pkw). Nur noch für Bausparverträge, die bis zum 31.12.2008 abgeschlossen werden, gilt die prämienunschädliche Verwendung für sonstige Zwecke weiter. Für ab 2009 abgeschlossene Verträge ist die Verwendung außerhalb des Wohnungsbaus nach Ablauf der siebenjährigen Frist nur möglich, wenn der Bausparer bei Ver-tragsabschluss das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder im Falle des Todes, der Erwerbsunfähigkeit oder der Arbeitslosigkeit.

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