Abzugsverbot Gewerbesteuer

Der BFH bestätigte die gesetzliche Regelung ab 2008, dass die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe nicht mehr abziehbar ist. In einer Pressemitteilung werden die letzten Zweifel zur Abziehbarkeit bei einer Personengesellschaft ausgeräumt. Die Klage eines Gesellschafters blieb ohne Erfolg.

Der BFH bestätigte die Vereinbarkeit der Neuregelung unter anderem mit dem Argument, dass der Gesetzgeber gleichzeitig einen höheren Abrechnungsfaktor bei der Einkommensteuer eingeführt hatte. Damit sei die Nichtabziehbarkeit wieder ausgeglichen worden.

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