Abwälzung von Pauschalsteuern

Nach der Entgeltbescheinigungsrichtlinie muss ab 2010 die Lohnsteuer, die auf den Arbeitnehmer abgewälzt wird, das Gesamt-Brutto mindern. Die bisherige Behandlung der abgewälzten Pauschalsteuer als Netto-Abzug ist nicht mehr zulässig. Nun sind Pauschalsteuern im Bruttoteil der Abrechnung der Brutto-/Netto-Bezüge als Steuer- und sozialversicherungsfreie Lohnart, die ins Gesamt-Brutto einfließt, auszuweisen. Betroffen sind Pauschalsteuern aus betrieblicher Altersvorsorge, geringfügiger Beschäftigung, Erholungsbeihilfen, Fahrtkosten, ZVK und VBLU im Öffentlichen Dienst.

1 Punkt2 Punkte3 Punkte4 Punkte5 Punkte ( keine Bewertungen )
Loading...
Artikel wurde bisher 6.120 mal gelesen