Abschied vom Aufteilungs- und Abzugsverbot
Nach dem Beschluss des großen Senats vom 21.09.2009, veröffentlicht am 13.01.2010, können die Aufwendungen bei gemischt beruflich und privat veranlassten Reisen aufgeteilt werden. Damit sind die Aufwendungen in abziehbare Werbungskosten oder Betriebsausgaben und nicht abziehbare Aufwendungen für die private Lebensführung aufteilbar, wenn die beruflich veranlassten Zeitanteile feststehen und nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Als Maßstab für die Aufteilung nach beruflicher und privater Veranlassung dienen die jeweiligen Zeitanteile an der Reise.
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