Abgeltungsteuer: Musterverfahren


Der Bund der Steuerzahler unterstützt ein Musterverfahren gegen die Abschaffung des Werbungskostenabzugs bei Kapitalerträgen. Seit Einführung der Abgeltungsteuer können Werbungskosten, die im Zusammenhang mit Kapitalanlagen entstehen, nicht mehr gesondert geltend gemacht werden. Diese sind vielmehr mit dem Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 EUR/1.602 EUR pro Jahr abgegolten. Konto- und Depotgebühren sowie Verwaltungsgebühren aber auch Schuldzinsen sind nicht mehr abzugsfähig. Ob diese Ungleichbehandlung im Vergleich mit anderen Einnahmearten gegen den Gleichheitssatz verstößt, soll nun ein Musterverfahren überprüfen. Die Sprungklage wurde beim FG Münster erhoben, Az.: 6 K 1847/10 E.

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