Abgabefristen für Lohnsteueranmeldungen

Ab dem Kalenderjahr 2009 haben sich durch zwischenzeitliche Gesetzesbeschlüsse neue Grenzwerte für die Abgabe von Lohnsteueranmeldungen ergeben. Monatlich ist nur einzureichen, wenn im vorangegangenen Kalenderjahr mehr als 4.000 EUR Lohnsteuer an die Finanzverwaltung entrichtet wurde. Für die jährliche Abgabe gilt ab 2009 unter Bezugnahme auf das vorangegangene Kalenderjahr ein Grenzwert von 1.000 EUR. Die neuen Grenzwerte für die Abgabe der Lohnsteueranmeldung sind ab 2009 anzuwenden.

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