Abgabefristen von Steuererklärungen für 2008

Die gesetzlichen Abgabefristen für die Abgabe sämtlicher Steuererklärungen 2008 ist dieses Jahr der 02.06.2009. Sofern die entsprechenden Steuererklärungen durch den Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfe angefertigt werden, verlängert sich die Frist bis zum 31.12.2009. Liegt keine Verpflichtung für die Abgabe der Einkommensteuererklärung vor, gelten die Abgabefristen nicht. Bei Land- und Forstwirten mit abweichendem Wirtschaftsjahr tritt an die Stelle des 31.12.2009 der 31.03.2010. Die Frist kann in begründeten Einzelfällen bei allen Steuerbürgern bis zum 28.02.2010 verlängert werden; bei Land- und Forstwirten bis zum 31.05.2010. Den Finanzämtern bleibt es vorbehalten, in Einzelfällen Erklärungen vor Ablauf der verlängerten Fristen anzufordern.

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