Abgabefrist für Steuererklärungen

Die obersten Finanzbehörden der Länder haben zu den Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2009 Stellung genommen. Hierbei wurde hingewiesen, dass die Abgabefrist für Steuererklärungen grundsätzlich zum 31. Mai 2010 endet. Sofern die Steuererklärungen durch steuerberatende Berufe erstellt werden, verlängert sich diese Frist auf den 31.12.2010. Es bleibt den Finanzämtern vorbehalten, Erklärungen mit angemessener Frist für einen Zeitpunkt vor Ablauf der allgemein verlängerten Frist anzufordern. Dies wird insbesondere der Fall sein, wenn bereits für abgelaufene Kalenderjahre verspätet eingereicht wurde oder hohe Abschlusszahlungen zu erwarten sind. Zu beachten ist, dass weitere Fristverlängerungsanträge wie schon im Vorjahr, die bis zum 28. Februar 2011 laufen sollen, grundsätzlich nur aufgrund Einzelanträge erfolgen. Diese müssen in besonderer Form und im Einzelnen begründet werden.

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