Abfrage der Kontodaten bei der Abgeltungsteuer

Zwischenzeitlich haben Bankinstitute ihre Kunden dazu aufgefordert, eine durch das Finanzamt ausgestellte Bescheinigung einzuholen, die den Status des Kontos nachweist (Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen, Vermietung und Verpachtung oder Privatvermögen).

Die OFD Münster weist in einer Kurzinformation vom 28.10.2008 darauf hin, dass keine gesetzliche Verpflichtung zur Ausstellung einer solchen Bescheinigung besteht. Entsprechende Anträge auf Ausstellung einer solchen Bescheinigung seien daher abzulehnen.

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