Abfärbewirkung von gewerblichen Einkünften

In einer Pressemitteilung vom 11.02.2015 nimmt der BFH zu diversen Urteilen bezüglich der Abfärbewirkung von gewerblichen Einkünften Stellung. Die Einkünfte einer GbR, die hauptsächlich selbständige Einkünfte erzielt, werden nicht zu gewerblichen Einkünften, wenn diese unter bestimmten Grenzen bleiben. Übersteigen die gewerblichen Einkünfte eine Bagatellgrenze von 3 % der Gesamtnettoumsätze nicht und übersteigen diese zusätzlich auch nicht den Betrag von 24.500,00 EUR im Veranlagungszeitraum, ist keine Abfärbung gegeben.

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