Ab 2010 verbesserte Absetzbarkeit von Kranken- und Pflegeversicherung
Nach dem Gesetzesentwurf (BürgerEntlastG) ist ab 2010 die steuerliche Absetzbarkeit von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung stark ausgeweitet. So können künftig alle Aufwendungen steuerlich berücksichtigt werden, soweit diese dazu dienen, ein Leistungsniveau abzusichern, das im Wesentlichen der gesetzlichen Kranken- und der sozialen Pflegepflichtversicherung entspricht. Auch Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung können steuerlich berücksichtigt werden. Neu ist auch die voll umfängliche Absetzbarkeit der Beiträge für Kinder, die bei ihren Eltern privat mitversichert werden. Sonderleistungen wie Krankengeld fallen nicht unter die Neuregelung. Nach geltendem Recht sind die Beiträge für eine Kranken- und Pflegeversicherung nur in eingeschränktem Umfang steuerlich abziehbar.