Ab 2009 neue Rechnungsvorgaben

Ab dem Jahr 2009 entfällt die zusammenfassende Rechnungstellung (Sammelrechnung) bei Übermittlung der Daten über den elektronischen Datenaustausch. Desweiteren entfällt die Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung im umsatzsteuerlichen Sinne, wenn der Umsatz nach § 4 Nr. 8 bis 28 UStG steuerfrei ist. Für bestimmte steuerfreie Umsätze ist aber weiterhin eine umsatzsteuerliche Rechnung auszustellen (u.a. für Ausfuhrlieferungen, innergemeinschaftliche Lieferungen und andere grenzüberschreitende Umsätze).

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