volle Pendlerpauschale rückwirkend ab 2007

Das Karlsruher Bundesverfassungsgericht hat das Urteil (Az. 2 BvL 1/07) zur Pendlerpauschale gefällt. Das Gericht entschied, das die seit 2007 neu geregelte Penderpauschale verfassungswidrig sei. Dabei werden rund 15 Millionen Arbeitnehmer rückwirkend ab Januar 2007 von der alten Pendlerpauschale (volle Kilometeranrechnung ab dem 1 km) profitieren und eine Steuererstattung vom Fiskus erhalten.

Die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werden wieder voll als Werbungskosten anerkannt. Alle Werbekosten über dem Pauschalbetrag von 920,00 Euro wirken sich steuermindernd in der Einkommensteuererklärung aus. Für alle Steuerpflichtigen, die die ersten 20 km der Fahrstrecke ab 2007 nicht zum Ansatz brachten, müssen dies dem zuständigen Finanzamt mitteilen, der Steuerbescheid wird berichtigt und die Steuererstattung bis spätestens März 2009 ausgezahlt. Beim Ansatz der vollen Fahrtkosten wird von Amtswegen automatisch neu berechnet und der Betrag erstattet.

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