regelmäßige Arbeitsstätte bei Leiharbeitern

Wenn ein Arbeitnehmer bei einem Arbeitnehmerverleiher zum Ziel einer späteren Festanstellung beschäftigt wird und später das Arbeitsverhältnis beendet wird, liegt nach OFD Magdeburg vom 20.8.2008 eine dauerhafte Tätigkeit vor. Eine ständig wechselnde Einsatzwechseltätigkeit liegt daher nicht vor, da der Arbeitnehmer nicht damit rechnen muss, in Bezug auf dieses Arbeitsverhältnis an anderen Tätigkeitsstätten eingesetzt zu werden.

Selbst wenn der Arbeitnehmer zuvor beim Entleiher geschäftigt war, ist „regelmäßig“ eine dauerhafte Tätigkeit.

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