Abgabefrist und Antragsveranlagung 2004
Ein diesbezügliches Verfahren wurde zwischenzeitlich klaglos gestellt. Nun gibt es aber ein neues Verfahren vor dem Bundesfinanzhof unter dem Az. VI R 23/08. Unter Berufung auf das anhängige Verfahren können entsprechende Anträge bis zur Entscheidung ruhen, soweit rechtzeitig Einspruch gegen die Ablehnung der Veranlagung eingereicht wurde.
Artikel wurde bisher 2.622 mal gelesen