Förderung von Familien und haushaltsnahe Dienstleistungen
Die Förderung für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnahe Dienstleistungen werden künftig in einer einheitlichen Vorschrift zusammengefasst. Die Förderung wird mit einheitlich 20 % der Aufwendungen von bis zu 20.000 EUR, höchstens 4.000 EUR pro Jahr ausgeweitet. Jeweils zum Schuljahresbeginn erhalten Schülerinnen und Schüler eine zusätzliche Leistung für die Schule in Höhe von 100 EUR.
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