Postdienstleistungen werden umsatzsteuerfrei
Die Preise, die für Postdienstleistungen erhoben werden, müssen erschwinglich sein und werden durch die Bundesnetzagentur genehmigt.
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Die Preise, die für Postdienstleistungen erhoben werden, müssen erschwinglich sein und werden durch die Bundesnetzagentur genehmigt.