Stellplatzkosten bei der doppelten Haushaltsführung
Hiermit möchten wir Sie kurz über eine beim BFH anhängige Rechtsfrage zu Stellplatzkosten bei der doppelten Haushaltsführung informieren.
Anhängiges Verfahren: Beim BFH neu anhängig geworden ist die Frage, ob Stellplatzkosten zu den
1. sonstigen allgemein abzugsfähigen Mehraufwendungen (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG) oder 2. zu den monatlich auf 1.000 € begrenzten Unterkunftskosten (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG) zählen?
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