Operative Fettabsaugung als agB

Aufwendungen für eine operative Fettabsaugung (Liposuktion) zur Behandlung eines Lipödems können jedenfalls ab dem Jahr 2016 ohne vorherige Vorlage eines vor den Operationen erstellten amtsärztlichen Gutachtens oder einer ärztlichen Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sein

(BFH, Urteil v. 23.3.2023 – VI R 39/20; veröffentlicht am 29.6.2023).

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