2009: erneut halber Vorsteuerabzug für PKW
Hinweis: Den vollen Vorsteuerabzug kann nur derjenige geltend machen, der vor dem Inkrafttreten das Fahrzeug anschafft.
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Hinweis: Den vollen Vorsteuerabzug kann nur derjenige geltend machen, der vor dem Inkrafttreten das Fahrzeug anschafft.