2009: erneut halber Vorsteuerabzug für PKW

Der Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2009 enthält eine Wiederaufnahme der Regelung des § 15 Abs. 1b UStG, bei dem für die Anschaffung eines gemischt genutzten PKWs sowie für den laufenden Betrieb nur der halbe Vorsteuerabzug möglich ist. Sollte diese Regelung wieder eingeführt werden, muss in jedem Fall die Ermächtigung der Europäischen Union eingeholt werden. Betroffen sind Fahrzeuge, die von Einzelunternehmern und Personengesellschaften sowohl betrieblich als auch privat genutzt werden. Arbeitnehmer und auch GmbH-Geschäftsführer sind davon nicht betroffen.

Hinweis: Den vollen Vorsteuerabzug kann nur derjenige geltend machen, der vor dem Inkrafttreten das Fahrzeug anschafft.

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