Abschreibung von Software
Durch die Gesetzesänderung ab 2008 wurde der Grenzwert für die GWG-Regelung auf 150 Euro reduziert. Die Finanzverwaltung hat nun auch den Grenzwert für die Beurteilung auf 150 Euro als Trivialprogramm angepasst (Entwurf der neuen Einkommensteuerrichtlinien 2008).
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