Fahrtkosten bei Bildungsmaßnahmen
Hinweis: In den Lohnsteuerrichtlinien 2008 werden derartige Auswärtstätigkeiten grundsätzlich als vorübergehend behandelt.
Artikel wurde bisher 2.277 mal gelesen
Hinweis: In den Lohnsteuerrichtlinien 2008 werden derartige Auswärtstätigkeiten grundsätzlich als vorübergehend behandelt.