Aushangpflichten für Arbeitgeber

Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Arbeitnehmer über arbeitsschutzrelevante Gesetze zu informieren. Je nach Regelung soll dies in geeigneter Weise durch Auslegung, Aushängen oder Bekanntmachung geschehen. Die Verpflichtung entstehe insbesondere dann, wenn in der Arbeitsstätte die Gesetze usw. anzuwenden sind. Manche Pflichten sind an die Beschäftigungszahl geknüpft, wie z. B. Arbeitszeitgesetz und die Unfallverhütungsvorschriften.

Hinweis: Ein Verstoß gegen die Aushangpflicht kann mit einer Geldbuße bis zu 2.500 EUR geahndet werden (zzgl. der Kosten eines Verfahrens, die der Arbeitgeber zu tragen hat).

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