Umlagepflicht von Einmalbezügen
Für den Arbeitgeber besteht deshalb auch kein Erstattungsanspruch nach dem Aufwendungsausgleichgesetz. Hinweis: Einmalbezüge führen aber zu einem höheren Krankengeld, wenn der arbeitsunfähige Arbeitnehmer die Einmalzahlung ohne die Arbeitsunfähigkeit von seinem Arbeitgeber erhalten hätte.
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