Keine Steuerermäßigung bei Barzahlung von Handwerkern
Hinweis: Unter dem Az. VI R 14/08 ist beim BFH die Frage anhängig, ob der Ausschluss der Barzahlungen im Rahmen der Inanspruchnahme der Steuerermäßigung verfassungswidrig ist. Da hierzu keine Vorläufigkeit in den Steuerbescheiden vorgesehen ist, muss ggf. Einspruch eingelegt werden.
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