Vergütungsanträge für ausländische Vorsteuern
Bundeszentralamt für Steuern
abgerufen werden. Bei den zuständigen Behörden können auch nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer Anträge stellen.
Artikel wurde bisher 1.925 mal gelesen
Bundeszentralamt für Steuern
abgerufen werden. Bei den zuständigen Behörden können auch nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer Anträge stellen.