Sky-Bundesliga-Abo
Bei einem (Torwart) Trainer eines Lizenzfußballvereins sei eine entsprechende Nutzung möglich. Nach einem Hinweis des Gerichts bleibt der steuerliche Abzug für ein Sky-Abo aber auch nach der Entscheidung des Gerichts die Ausnahme. Der Abzug von Werbungskosten setzt immer voraus, dass dies durch die berufliche Tätigkeit veranlasst ist und dies wurde nur für den entschiedenen Einzelfall bejaht.
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