Gebäudeenergiegesetz beschlossen

Das Gebäudeenergiegesetz soll ein neues, einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, Bestandsgebäuden und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden schaffen. Das zentrale Anliegen der Novelle ist die Entbürokratisierung und Vereinfachung. Mit dem neuen Modellgebäudeverfahren können die Anforderungen nachgewiesen werden, ohne dass Berechnungen für den Nachweis erforderlich sind.

Die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden werden vollständig umgesetzt und die Regelung des Niedrigenergiegebäudes in das vereinheitlichte Energiesparrecht integriert. Die aktuellen Anforderungen für Neubauten und Sanierungen bleiben unverändert und werden nicht verschärft.

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