Ein Blockheizkraftwerk dient der Erzeugung von Strom und Wärme in einem Gebäude. Der überschüssige Strom wird in das öffentliche Netz eingespeist, wobei der örtliche Energielieferant zur Abnahme und Vergütung des Stromes verpflichtet ist.
Die Betriebe sind grundsätzlich umsatzsteuerliche Unternehmer und damit zum Vorsteuerabzug berechtigt (Verfügung der OFD Frankfurt am Main vom 04.02.2008).
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