Neue Beiträge: Studentische KV/PV
Die Bafög-Bedarfssätze sind zum 01.08.2019 von 649 EUR auf 744 EUR angehoben worden, was auch Auswirkungen auf die Beitragsberechnung für die studentische Versicherung
mit sich bringt. Auch pflichtversicherte Praktikanten und die zu ihrer Berufsausbildung ohne Arbeitsentgelt Beschäftigten sind betroffen.
Da die Änderungen für die studentische Krankenversicherung erst vom Beginn des auf die Änderung folgenden Semesters gelten, ändert auch die Beitragsermittlung zum 01.09. bzw. 01.10.2019.
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