Verlustausgleich bei der Kirchensteuer
Durch die Hinzurechnung kann es dazu kommen, dass Einkommensteuer gezahlt werden muss, obwohl der Gesamtbetrag der Einkünfte nach Verlustausgleich 0 Euro beträgt. Allein wegen des Vorteils aus der Erstattung von (früheren) Abzugsbeträgen kommt es dann zu einer Besteuerung.
Artikel wurde bisher 1.096 mal gelesen