Sonderausgaben für beschränkt Steuerpflichtige

Mit Schreiben v. 26.06.2019 hat das BMF im Hinblick auf das EuGH-Urteil v. 6.12.2018 – Rs. C-480/17 „Montag“ zum Sonderausgabenabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen für Pflichtbeiträge an berufsständische Versorgungseinrichtungen Stellung genommen.

Der Sonderausgabenabzug ist zur Vermeidung einer doppelten Berücksichtigung ausgeschlossen, soweit die Pflichtbeiträge im Rahmen der Einkommensbesteuerung im Wohnsitzstaat tatsächlich abgezogen worden sind. Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF abrufbar.

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