Einrichtungsgegenstände bei DH
Aber nicht auf die Kosten für Einrichtungsgegenstände und den Hausrat. Der BFH führte auf, dass die Nutzung der Gegenstände und der Haushaltsartikel nicht mit der Nutzung der Unterkunft als solcher gleichzusetzen ist. Daher sind die Aufwendungen unbeschränkt abziehbar (allerdings im Rahmen des Notwendigen).
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