Pension eines Beamten in Ungarn
Es besteht kein deutsches Besteuerungsrecht für die Pension eines in Ungarn ansässigen Beamten mit deutscher Staatsangehörigkeit, so ein Urteil des BFH (Az. I R 49/16).
Demnach kann eine Pension, die ein zum Zeitpunkt des Austausches der Ratifikationsurkunden zum DBA-Ungarn 2011 in Ungarn ansässiger deutscher Beamter bezieht, nur in Ungarn besteuert werden.
Artikel wurde bisher 1.114 mal gelesen