DBA Frankreich – Renten
Das BMF hat am 18.01.2018 ein Durchführungsschreiben zum Rentenfiskalausgleich (DBA Frankreich, Art. 13 c) veröffentlicht. Am 31.03.2015 wurde ein Zusatzabkommen unterzeichnet, welches das deutsch-französische DBA aus 1959 in zahlreichen Punkten ändert, insbesondere das Besteuerungsrecht für Rentenzahlungen aus der gesetzlichen Sozial-versicherung.
Damit wurde dem dringenden Wunsch Frankreich stattgegeben, Altersbezüge künftig weitestgehend im Ansässigkeitsstaat zu versteuern. Im Gegenzug haben sich beide Staaten im Zusatzabkommen 2015 auf einen Rentenfiskalausgleich verständigt.
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