Keine Rücklagenerhöhung für bereits angeschaffte Wirtschaftsgüter
Die Neuregelung sieht weiterhin vor, das bei einer Nichtinvestition von Wirtschaftsgütern der komplette Investitionsbetrag im Abzugsjahr rückwirkend berichtigt wird und zusätzlich verzinst wird. Das Finanzamt wird den tatsächtliche Gewinn ohne Rücklage zu Grunde legen und den Steuerbescheid berichten. Somit wird bei keiner ernsthaften Anschaffungsabsicht das Steuersparmodell außer Kraft gesetzt.
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