Neue Herstellungskostenuntergrenze


Mit dem Entwurf der Einkommensteueränderungsrichtlinien 2012 wird die vom BMF bereits 2010 angekündigte Änderung zur Ausweitung der steuerlichen Herstellungskostenuntergrenze vollzogen. Künftig sollen zusätzlich in die steuerlichen Herstellungskosten einbezogen werden:
• Kosten der allgemeinen Verwaltung
• Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs
• Aufwendungen für freiwillige soziale Leistungen
• Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung
Die Neuregelung steht der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung entgegen und wird in der Praxis durch Abschaffung des Wahlrechts für die Einbeziehung erhebliche Auswirkungen haben.

Die Anwendung ist nach dem Entwurf bereits für Veranlagungszeiträume ab 2012 vorgesehen.

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